01.04.2021 Begegnungszone
Seit 2013 ist die Begegnungszone in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Damit gibt es eine Möglichkeit, wie Verkehrsberuhigung realisiert werden kann. Benutzer von Autos, Fahrrädern, Elektro-Scootern und Fußgänger sind in einer Begegnungszone gleichgestellt. Es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme sowie ein Tempolimit von 20 km/h.
Autor: Katharina Schmidt / Cornelia Ritzer
Überarbeiter: Charlotte Deiss