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01.04.2021 Begegnungszone

Seit 2013 ist die Begegnungszone in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Damit gibt es eine Möglichkeit, wie Verkehrsberuhigung realisiert werden kann. Benutzer von Autos, Fahrrädern, Elektro-Scootern und Fußgänger sind in einer Begegnungszone gleichgestellt. Es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme sowie ein Tempolimit von 20 km/h.

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Autor: Katharina Schmidt / Cornelia Ritzer

Überarbeiter: Charlotte Deiss