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Die Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die MARKTGEMEINDE Sankt Margarethen im Burgenland auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke MARKTGEMEINDE Sankt Margarethen im Burgenland gemöß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier

Elektronische Signaturprüfung:

Über die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH stellt der Bund ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung, um die Echtheit der aufgebrachten Amtssignatur/Amtssiegel zu überprüfen.
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/ 

 

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde:

Adresse: 7062 St. Margarethen im Bgld., Hauptplatz 1

Telefon: +43 2680 2202

Fax: +43 2680 2202-6

E-Mail: post@st-margarethen.at

UID-Nummer: ATU59074478

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